Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Projektmanagementkatalog der 1155PM consultants GmbH, vertreten durch Dr. Corinna Hahn (nachfolgend "ProKat" genannt) stellt dem Kunden den bestellten Medienservice mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragte weitere Leistungen oder Lieferungen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen zur Verfügung:

Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des ProKat auf dem Bestellformular, durch eine selbstständige Konfiguration, durch die Nutzung der Leistung oder durch eine erste Zahlung an.

Sollte der Kunde Leistungen bzw. Produkte bei einer dritten Partei über den ProKat oder Homepages des ProKat bestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperations- bzw. Werbepartner des ProKat. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen dem ProKat und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang. In den Fällen der Vermittlung und/oder Empfehlung ist der ProKat von allen Schadenersatzansprüchen freizuhalten. Ansprechpartner ist immer das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Gleiches gilt für mehrere Vertragsverhältnisse mit dem ProKat. Auch hier wirkt sich die Änderung oder Stornierung einzelner Verträge oder gesonderter Vertragspunkte nicht auf das sonstige Vertragsverhältnis aus.


1. Auftragspartner, Werbeauftrag

1.1 Die angeführten Bedingungen gelten für alle beim ProKat und über den ProKat buchbaren Werbe- und Eintragungsformate.

1.2 Der ProKat übernimmt die Vermarktung von Werbung auf den mit dem Kunden vereinbarten Internetseiten des ProKat und ggf. weiteren Homepages. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an den ProKat zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im Internet.

1.3 Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem Text oder einer Graphik (Banner, Button usw.) oder aus mehreren dieser Elemente bestehen. Die Werbefläche wird mit der zugehörigen Internet-Seite verlinkt.


2. Auftragsabschluss, Preise und Rabatte

2.1 Angebote des ProKat sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrags durch den ProKat, durch Einstellen in die gebuchten Internetseiten oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Der Auftrag kommt in dem bestätigten, ggf. vom Angebot abweichenden, Umfang zustande, auch wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde. Wird eine Bestellung bzw. Buchung per E-Mail vorgenommen, so ist diese mit Zusendung der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung verbindlich.

2.2 Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die einen Auftragsbestandteil bildende Preisliste bzw. das individuelle Preisangebot. Die Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot zu entnehmen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei einer Änderung der Preisliste gilt die weiter unten angeführte Regelung.

2.4 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax vor Schaltungsbeginn beim ProKat eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 10 Tage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Auftragswertes berechnet. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit angeglichenem Rabattsatz in Rechnung gestellt. Das weiter unten angeführte gesetzlich verankerte Widerrufsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.


3. Aufträge von Agenturen, Werbetreibenden

3.1 Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ProKat.

3.2 Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.

3.3 Für alle Aufträge, die über eine Werbeagentur erteilt werden, wird eine Mittlervergütung von 15% auf die Gesamtrechnung gewährt, d.h. nach Abzug von Rabatten.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die genaue Abrechnung erfolgt vor oder zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Die Zahlungen sind im Voraus fällig, es sei denn, es werden andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart. Bei höheren Buchungssummen besteht die Möglichkeit, in Absprache mit dem ProKat eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Rechnungen werden in der Regel per E-Mail, gegen Gebühr auch per Briefpost oder Fax zugestellt.

4.2 Bucht ein Auftraggeber mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres, so gilt für die jeweils zuletzt erfolgte Buchung der Rabattsatz der jeweils gültigen Preisliste, der sich zum Zeitpunkt dieser Buchung aus den kumulierten Auftragssummen des laufenden Jahres ergibt. Eine Rückvergütung von Rabatten für zuvor erfolgte Buchungen innerhalb des Kalenderjahres erfolgt nicht.

4.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages ist der Tag der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Der jeweils fällige Betrag muss spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.4 Der Auftraggeber kann seinen Eintrag auch vor Ablauf des Buchungszeitraumes jederzeit löschen bzw. löschen lassen. Eine Rückzahlung erfolgt jedoch nicht.

4.5 Zeitlich unbefristete Buchungen sind nach Ablauf der ersten vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen, da sich der Vertrag ansonsten automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.


5. Zahlungsverzug

5.1 Wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne rechtmäßigen Grund nicht eingehalten werden oder dem ProKat eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt wird, kann die ProKat bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Einstellung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der ProKat berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden für das Jahr Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 erhoben. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der ProKat eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

5.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen den ProKat nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.


6. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen

6.1 Zur Schaltung von Werbeflächen stellt der ProKat eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen der technischen Standards der Plattform ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Seitenaufrufen wird nicht zugesichert.

6.2 Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen und nach den beschriebenen Vorgaben möglich.

6.3 Der ProKat ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Der ProKat ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Dies gilt auch für eine etwaige Veräußerung oder Vermietung des ProKat bzw. Teilen davon sowie für eine Änderung der Rechtsform oder des Firmennamens.

6.4 Bei der Aufgabe von Domains und Homepages wegen Uneffizienz, Verkauf, Markenrechtsansprüchen Dritter o. ä. darf der ProKat seinen Vertrag auch über andere Domainnamen bzw. Homepages erfüllen.

6.5 Der ProKat behält sich vor, Layout und Struktur ihrer Webseiten nach Bedarf zu ändern. Dies gilt auch für die Platzierung aller Einträge, sofern eine Gleichwertigkeit gegeben ist.

6.6 Für die Inhalte der Werbung sowie die verlinkten Internet-Seiten ist allein der Auftraggeber bzw. der Betreiber der entsprechenden Linkseite verantwortlich.


7. Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers

7.1 Der ProKat behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen im Rahmen eines Werbeauftrages abzulehnen bzw. nachträglich zu entfernen, sofern die Inhalte zum Zeitpunkt der Anlieferung rechtswidrig sind bzw. aufgrund einer Änderung der Rechtslage rechtswidrig werden, auf Angebote eines Wettbewerbers des ProKat verlinken oder geeignet sind, das Ansehen des ProKat zu schädigen. Das gilt auch für Werbeaufträge, die auf solche Inhalte verweisen oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB), den Krieg verherrlichen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).

7.2 Die Ablehnung eines Werbeauftrages sowie die Entfernung einer Werbeschaltung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

7.3 Für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, darf nur in einer Weise geworben werden, die für sich den Tatbestand der Jugendgefährdung noch nicht erfüllt.

7.4 Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den ProKat von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet dem ProKat die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.


8. Werbematerial und Einstellung

8.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen. Standardwerbeformen (z.B. Banner, Buttons, Popups) müssen bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn beim ProKat vorliegen; alle anderen Werbeformen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Als Produktionsunterlagen werden die Werbebanner nur in den vereinbarten Dateiformaten, Größen und Formen akzeptiert. Besondere Dateiformate sind nur nach Absprache mit der ProKat möglich. Etwaige Abweichungen sind mit der ProKat unverzüglich nach Auftragsabschluss schriftlich oder per Email abzustimmen. Der ProKat hat keine Pflicht zur Aufbewahrung des Werbemittels. Bei Datenverlust hat der Auftraggeber die entsprechenden Werbemittel auf Nachfrage nachzuliefern. In der Regel müssen Katalogbanner statisch sein und als JPG oder GIF in der Größe 468 x 60 Pixel angeliefert werden. Sie dürfen 15 KB nicht überschreiten. Animierte Banner werden nur gegen Aufpreis für einzelne Schlüsselwörter geschaltet.

8.2 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.

8.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder nachträglicher Anlieferung des Werbematerials und bei Werbematerial mit nicht eindeutiger Kennzeichnung übernimmt die ProKat keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden können, wird die vereinbarte Werbung dennoch berechnet. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial. Ein Anspruch auf Rücksendung besteht nicht.

8.4 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass vereinbarte Rankingpositionen relativen Charakter haben und von den Keywords sowie der Menge der Konkurrenzangebote abhängen.

8.5 Das Einstellen eines Angebotes in eine unpassende Kategorie, in eine Hauptkategorie oder in mehr Kategorien als vereinbart kann ebenso zur Löschung des Angebotes ohne Kostenerstattung führen wie der Einsatz von Framebrechern oder Popups. Gleiches gilt für den Versuch, die vorgegebene Anzahl an Suchwörtern bzw. Buchstaben zu manipulieren.

8.6 Ein Wechsel des Werbemittels (Banner, Linktext usw.) während der Vertragslaufzeit ist nur gegen Gebühr möglich.

8.7 Neben den kostenpflichtigen Angeboten bietet der ProKat auch die Möglichkeit, kostenlos Links anzumelden.

8.8 Alle kostenlosen Angebote können jederzeit geändert, storniert oder nach einer Benachrichtigungsfrist von vier Wochen in kostenpflichtige umgewandelt werden. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, so wird er zahlungspflichtig.

8.9 Auch bei den kostenlosen Eintragungen ist es verboten, auf gesetzwidrige, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, menschenverachtende und inhaltslose Seiten zu linken. Wir behalten uns das Recht vor, Einträge ohne Angabe von Gründen zu löschen und zur Anzeige zu bringen.


9. Gewährleistung des ProKat gegenüber dem Auftraggeber

9.1 Der ProKat gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf den vereinbarten Internet-Seiten und eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbefläche.

9.2 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Falls die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder falls der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen; es sei denn, das Auftragsvolumen oder Teile davon sind bereits verbraucht. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.

9.3 Die Durchführung des Werbeauftrags wird ferner nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, wenn der ProKat Vereinbarungen mit anderen Werbepartnern schließt, die als besondere Partner der ProKat in überdurchschnittlichem Maße beworben werden. In diesen Fällen hat der ProKat ein absolutes Schieberecht und informiert den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme der anderweitigen Vereinbarung. Ist der Auftraggeber mit der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld nicht einverstanden, hat er Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Volumen nicht bereits ganz oder teilweise verbraucht ist.

9.4 Der ProKat liefert je nach Vereinbarung Werbeformen für einen festgelegten Zeitraum oder in Höhe des im Auftrag festgelegten Volumens an Seitenaufrufen ohne oder ggf. mit Zeitbegrenzung. Verbindliche Grundlage zur Abrechnung der erzielten Seitenaufrufe und Einblendungen ist ausschließlich die mittels des ProKat-Servers erstellte Statistik; Daten fremder Server werden nicht als Berechnungsgrundlage akzeptiert.

9.5 Der ProKat ist bemüht, alle Aufträge zeitnah zu erfüllen. Der Auftraggeber gesteht dem ProKat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, jedoch eine Frist von 4 Wochen für die Umsetzung des Auftrages nach Vertragsschluss und nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu.

10.1 Änderungen der Preise und Rabatte sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der ProKat mindestens einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden.

10.2 Im Fall einer Preisänderung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.


11. Haftung

11.1 Der ProKat haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden, jedoch maximal auf den vom Auftraggeber gezahlten Preis begrenzt.

11.2 Der ProKat übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Anzahl von Abrufen der verlinkten Internet-Seiten über die Internetseiten des ProKat. Der ProKat übernimmt ferner keine Haftung für die URLs des Auftraggebers sowie die dazugehörigen Webseiten inklusive deren Titel und Beschreibungen. Vielmehr ist der Auftraggeber hierfür allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die Beschreibung den Inhalt seiner Webseite richtig wiedergibt. Der ProKat übernimmt für Falschangaben und unrechtmäßige Darstellungen innerhalb der Beschreibung, der Schlüsselwörter, Metatags usw. keine Verantwortung.

11.3 Der Kunde ist auch für Schäden bzw. Kosten, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung bzw. mit Hilfe seines Passwortes verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das etwaige persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den ProKat von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

11.4 Auf den meisten Seiten des ProKat sind Links zu anderen Homepages im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt folgendes: Die ProKat betont ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Für die verlinkten Internet-Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Da die ProKat Prüfungen der eingetragenen Internetseiten nur stichprobenartig vornehmen kann, sind die Nutzer der Internetauftritte des ProKat gehalten, Seiten, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder wiederum auf solche Seiten verweisen, dem ProKat zum Zwecke der Löschung zu melden.


12. Datenschutz

12.1 Der ProKat weist gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der ProKat im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

12.2 Die Aufnahme eines Kunden bzw. Nutzers als Referenz in das öffentliche Kundenverzeichnis der ProKat erfolgt nach Bedarf des ProKat. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde bzw. Nutzer mit dieser Regelung einverstanden.

12.3 Kunden sowie Nutzer des kostenlosen Eintragsangebotes erklären sich grundsätzlich bereit, Newsletter des ProKat entgegenzunehmen. Eine Stornierung ist jederzeit über die entsprechende Seite möglich.


13. Widerrufsrecht

13.1 Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

13.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der ProKat mit der Ausführung des Auftrages mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Auftraggeber dieses selbst durch Inanspruchnahme einer Leistung veranlasst hat.

13.3 Der Widerspruch muss keine Begründung enthalten und ist dem ProKat schriftlich per Post mitzuteilen. Bei einem wirksamen Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.


14. Sonstiges

14.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

14.2 Erfüllungsort und, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Hamburg. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Es gilt deutsches Recht.

14.3 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Unwirksame oder fehlende Bedingungen sind durch solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die deutschem Recht und im Geschäftsverkehr üblichen Regelungen entsprechen.

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